Ich habe einen “Nicht”-EU Führerschein, was muss ich machen um den Deutschen Führerschein zu bekommen?

Für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste der Anlage 11 zu den §§ 28  und 31 FeV aufgeführt sind gilt, dass die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erteilt wird. Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Der Bewerber entscheidet somit selbst, ob und wann er prüfungsreif ist. Er muss aber bei der Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden. Mit diesem Verzicht wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bewerber bereits im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind, die sie zum vorübergehenden (6 Monate) Führen eines Kfz in Deutschland berechtigt.